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   BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 480/92   

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https://dejure.org/1994,9569
BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 480/92 (https://dejure.org/1994,9569)
BAG, Entscheidung vom 26.01.1994 - 10 AZR 480/92 (https://dejure.org/1994,9569)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 1994 - 10 AZR 480/92 (https://dejure.org/1994,9569)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflegezulagen nach Anlage 1b zum Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) - Anspruch auf Zahlung der Zulage für die Grund- und Behandlungspflege bei Kranken in geschlossenen oder halbgeschlossenen psychiatrischen Abteilungen oder Stationen - Anspruch auf Grund- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 480/92
    Abzustellen ist dabei auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 ff. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

    Auszug aus BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 480/92
    Abzustellen ist dabei auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 ff. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 480/92
    Abzustellen ist dabei auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 ff. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 16.02.1989 - 6 AZR 129/87

    Arbeitsentgelt: Psychiatrie-Zulage, Begriff des anderweitigen Ausgleichs nach §

    Auszug aus BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 480/92
    Das Pflegepersonal ist in einer solchen Abteilung oder Station wegen der hier in der Regel schwierigen Patienten neben der erhöhten Belastung durch den ständigen Umgang mit psychisch kranken Menschen auch einer besonderen Gefährdung ausgesetzt (BAG Urteil vom 16. Februar 1989 - 6 AZR 129/87 - AP Nr. 13 zu § 33 BAT).
  • BAG, 17.03.2004 - 10 AZR 317/03

    Pflegezulage - gelähmte Patienten

    Aus den Bestimmungen in der Protokollerklärung folgt im Gegenteil, dass die Buchstaben a bis g in Abs. (1) in der Regel Belastungen für das Pflegepersonal auf Grund der Besonderheiten der jeweiligen Patientengruppen erfassen, während Abs. (1a) auf die spezielle organisatorische Einheit abstellt, in der die Pflege geleistet wird (vgl. BAG 26. Januar 1994 - 10 AZR 480/92 - ZTR 1994, 380).

    Die unterschiedlichen Zulagen können insoweit auch im Hinblick auf das jeweils geforderte zeitliche Überwiegen der Pflegetätigkeit nebeneinander stehen (vgl. BAG 26. Januar 1994 - 10 AZR 480/92 - aaO).

    Das Wort "oder" dient ersichtlich nicht dazu, Aussagen über das Verhältnis der patientenbezogenen Zulagen nach Abs. (1) zu der Zulage für eine Pflegetätigkeit in Einheiten der Intensivmedizin nach Abs. (1a) zu treffen, sondern soll sicherstellen, dass die in Abs. (2) der Protokollerklärung bezeichneten Krankenschwestern/Altenpflegerinnen immer schon dann einen Anspruch auf die jeweilige Zulage haben, wenn die unterstellten Pflegepersonen eine der Zulagen nach Abs. (1) oder Abs. (1a) beanspruchen können (vgl. BAG 26. Januar 1994 - 10 AZR 480/92 - ZTR 1994, 380).

  • LAG Niedersachsen, 06.04.2000 - 8 Sa 2651/98

    Protokollerklärung Nr. 1 zu Abschnitt A der Anlage 1 b zum BAT;; Einheiten für

    Wie das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 26. Oktober 1994 10 AZR 480/92 EzBAT Nr. 33 BAT Nr. 6) zugunsten eines auf einer halb geschlossenen Station der Psychiatrie der Rheinischen Landes- und Hochschulklinik tätigen Krankenpflegers entschieden habe, könnten beide Zulagen nebeneinander anfallen.

    Auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Januar 1994 10 AZR 480/92 könne sich der Kläger nicht berufen.

    Die Ausgangsakte zu 10 AZR 480/92, nämlich 4 Ca 2945/91 Arbeitsgericht Essen = 17 Sa 394/92 Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat vorgelegen und ist in die mündlichen Erörterungen in der Verhandlung am 6. April 2000 einbezogen worden.

    Der Sachverhalt im Ausgangsfall zum Urteil des BAG vom 26. Januar 1994 (a. a. O.) enthält keinen Hinweis darauf, dass der dortige Kläger nicht in einer Station für Intensivmedizin der Landes- und Hochschulklinik des dortigen Beklagten tätig war.

  • LAG Niedersachsen, 06.04.2000 - 8 Sa 1649/99

    Streitigkeit über die Zahlung einer tariflichen Zulage nach den Regelungen des

    Mit Schreiben vom 22. November 1996 hat der Kläger unter Berufung auf das Urteil des Bundesarbeitgerichts vom 26. Januar 1994 - 10 AZR 480/92 (EzBAT § 33 BAT Nr. 6) rückwirkend ab Juni 1996 die Zahlung der Intensivzulage in Höhe von 90, 00 DM monatlich geltend gemacht (Bl. 7 d.A.).

    Die Ausgangsakte zu 10 AZR 480/92, nämlich 4 Ca 2945/91 Arbeitsgericht Essen = 17 Sa 394/92 Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat vorgelegen und ist in die mündlichen Erörterungen in der Verhandlung am 6. April 2000 einbezogen worden.

    Der Sachverhalt im Ausgangsfall zum Urteil des BAG vom 26. Januar 1994 (a. a. O.), auf das der Kläger sich in seinem Anspruchs schreiben vom 22. November 1996 (Bl. 7 d.A.) berufen hat, enthält keinen Hinweis darauf, dass der dortige Kläger nicht in einer Station für Intensivmedizin der Landes- und Hochschulklinik des dortigen Beklagten tätig war.

  • BAG, 26.09.2001 - 10 AZR 526/00

    Anspruch auf "Intensivzulage" neben "Psychiatriezulage"; Einheit für

    Abzustellen ist dabei auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 26. Januar 1994 - 10 AZR 480/92 - EzBAT § 33 BAT Nr. 6 mit zahlreichen Nachweisen).
  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 91/99

    Pflegezulage - gelähmte Patienten

    Damit steht ihm die Zulage für die Pflege gelähmter Patienten neben der Erschwerniszulage für die Pflege von Patienten in Einheiten der Intensivmedizin zu (vgl. BAG 26. Januar 1994 - 10 AZR 480/92 - ZTR 1994, 380).
  • LAG Nürnberg, 10.04.2003 - 1 Sa 502/02

    Voraussetzung der zeitlich überwiegenden Grundpflege und Behandlungspflege an

    Für dieses Verständnis lässt sich auch die Fassung der Intensivzulage als eigener, von den patientenbezogenen Erschwerniszulagen des Abs. 1 auch normtechnisch abgegrenzter Abs. 1a anführen (vgl. BAG vom 26.01.1994, Az.: 10 AZR 480/92).
  • LAG Hessen, 23.10.1998 - 13 Sa 2185/97

    Zustehen der Vergütungsgruppe bei Pflegepersonal für gelähmte Patienten umfaßt

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  • BAG, 07.09.1994 - 10 AZR 957/93
    Im Anschluß an das Senatsurteil vom 26. Januar 1994 (- 10 AZR 480/92 - nicht veröffentlicht).
  • LAG Hessen, 23.10.1998 - 13 Sa 2184/97

    Zustehen der Vergütungsgruppe bei Pflegepersonal für gelähmte Patienten umfaßt

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  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 90/99
    Damit steht ihm die Zulage für die R iege gelähmter Patienten neben der Erschwerniszulage für die Pflege von Patienten in Einheiten der Intensivmedizin zu (vgl. BAG 26. Januar 1994 - 10A ZR 480/92 - ZTR 1994, 380).
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